Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen
von ATELIER JANA PAULIN.
§1 VERTRAGSINHALT.
§1.1. Atelier Jana Paulin– nachfolgend auch Auftragnehmer – nimmt Aufträge für Maßanfertigung von Kunden – nachfolgend auch Auftraggeber – auf Basis der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) des Auftragnehmers an.
§2 AUFTRAGSANNAHME.
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Der Auftraggeber kann seinen Auftrag für die Maßanfertigung eines Kleidungsstückes persönlich bei uns im Atelier oder durch schriftliche Bestellung erteilen.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, die auf dem Auftrag notierten Artikel und Formen, nebst Sonderwünschen, vor Unterschriftsleistung persönlich zu überprüfen.
§3 ZAHLUNG.
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. Bei der Bestellung berechnen wir eine branchenübliche Anzahlung von 50 % des Kaufpreises.
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. Die Restzahlung wird mit dem zweiten Anprobetermin fällig.
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Zahlungen können in bar, mit der EC-Karte oder per Banküberweisung erfolgen, dies gilt ebenfalls für die Restzahlung.
§4 AUFTRAGSÄNDERUNG NACH AUFTRAGSERTEILUNG
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. Bestimmte Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden, wenn bereits mit der Fertigung des Kleidungsstückes begonnen wurde, bzw. die Auftragsfreigabe für unser Werk erfolgte.
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Die Änderungswünsche sind dem Auftragsnehmer schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall entstehen extra Kosten, die je nach Aufwand berechnet werden.
§5 VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG UND WIDERRUF.
§5.1 Der Vertrag beginnt und endet jeweils am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
§5.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 14 Tagen vereinbart. Handelt es sich bei der im Vertrag vereinbarten Dienstleistung um eine Sonderanfertigung, greift §312g Abs. 2.1 BGB (siehe §5.7. dieser AGB). Gegebenenfalls kann der Vertrag dennoch gelöst werden, der Dienstleister behält sich hier eine Entscheidung im Einzelfall vor. Kommt es zur Auflösung des Vertrages, greift §5.6 dieser AGB.
§5.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn:
der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.
der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
§5.6 Kündigungsfolgen
Im Falle einer wirksamen Kündigung vor Abschluss der vertraglich bestimmten Arbeiten sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Auftraggeber die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem bzw. veränderten Zustand zurückgewähren, muss er dem Arbeitnehmer insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Bei Sonderbestellungen wie z.B. maßgefertigter Kleidung, Kostümen, Stickereien oder anderen kundenspezifischen Anfertigungen usw. übernimmt der Auftraggeber im Falle einer Kündigung die komplette bis dahin vom Auftragnehmer geleisteten Kosten inkl. bereits erfolgtem Materialeinkauf und -verbrauch.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für Auftragnehmer mit deren Empfang.
§5.7. Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2.1 BGB nicht bei der Lieferung von Waren, die extra nach Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt werden oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Sonder- und Maßanfertigungen sind somit von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
§6 ÄNDERUNGSKOSTEN
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Brautkleider und Abendkleider aus unserer Kollektion sind ganz besondere Kleidungsstücke, anders als die Alltagskleidung. Sogar bei der Maßanfertigung brauchen die festlichen Kleider eine Anpassung an die Figur der Kundin.
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Die Änderungskosten werden individuell bei der Bestellung zwischen dem Auftragsgeber und dem Auftragsnehmer rein nach Aufwand berechnet. Auftragnehmer liegt keinen Pauschalpreis für die Änderungen fest, weil je nach Figur und Modell des Kleides ganz andere Arbeiten anfallen können, und diese sind natürlich unterschiedlich aufwändig. Daher berechnet sich der Preis immer individuell je nach Aufwand.
§7 ANPROBE UND ABHOLUNG
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. Die Anprobe des Kleides erfolgt bei uns im Atelier.
§7.3 Bei Größen- und Gewichtsveränderungen zwischen Auftragsannahme und Abholung übernehmen wir keine Passform-Garantie. Eventuell anfallende Änderungskosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
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Bei Sonderwünschen oder Abweichungen der vorherigen Absprache betreffend das Kleidungsstück, kann der Auftragnehmer eine oder mehrere Zwischenproben, die dadurch noch hinzukommen würden, in Rechnung stellen.
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. Falls die bestellten Kleidungsstücke vom Auftragsgeber nicht abgeholt werden, darf der Auftragsnehmen nach zwei Jahren vom Vertragsbeginn nicht abgeholte Ware entsorgen.
§8 NACHKORREKTUR
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. Nach der Abholung der Ware sind keine kostenfreien Nachkorrekturen möglich.
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In Notfällen (große Gewichtsveränderung, Schwangerschaft, operativer Eingriff usw. ) kann der Auftragnehmer für eine oder mehrere durchgeführte Korrekturen eine Rechnung stellen.
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. Getragene Kleidungsstücke können nicht bei uns korrigiert werden. Dafür bitten wir den Auftraggeber, sich an eine Änderungsschneiderei zu wenden.
§9 LEISTUNGSHINDERNISSE
Bei höherer Gewalt (etwa Krieg, Revolution, Todesfall, Unwetter oder politischen Umwälzungen) und bei sämtlichen sonstigen Umständen, die unsererseits nicht zu vertreten sind (etwa auch Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder äußere Betriebsstörungen) insbesondere auch bei Störung im betrieblichen Ablauf unserer Vorlieferanten, welche unsererseits nicht erkennbar waren und auch bei Transportschwierigkeiten des Vorlieferanten und bei Problemen in der Verbringung der Ware an uns trotz sorgfältiger Auswahl des Frachtunternehmens, sind wir berechtigt, die Lieferung des Kaufgegenstandes bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder eines hierauf beruhenden Unvermögens hinauszuschieben.
§10 QUALITÄT
Feine Stoffe, die für die Kleider benutzt werden, können sich trotz sorgfältiger Verarbeitung, auch unter Zugrundelegung gleicher Maße, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können daher geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind.
§11 BEANSTANDUNGEN
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. Beanstandungen sind vor der Abholung der Ware dem Auftragnehmer mitzuteilen.
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. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe oder Passform können nicht beanstandet werden.
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. Nach der Abholung der Ware sind keine Beanstandungen möglich.