

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen von Atelier Jana Paulin
§ 1 VERTRAGSINHALT
1. Atelier Jana Paulin– nachfolgend auch Auftragnehmer – nimmt Aufträge für Maßkonfektion von Kunden – nachfolgend auch Auftraggeber – auf Basis der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) des Auftragnehmers an.
§ 2 AUFTRAGSANNAHME
1. Der Auftraggeber kann seinen Auftrag persönlich bei uns oder durch schriftliche Bestellung erteilen. Bei Fremdmaßen ist jegliche Gewährleistung hinsichtlich der Passform ausgeschlossen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die auf dem Auftrag notierten Artikel und Formen, nebst Sonderwünschen, vor Unterschriftsleistung zu überprüfen.
§ 3 ANZAHLUNG
Da Maßanfertigung nach den Maßen unserer Kunden gefertigt wird, berechnen wir eine branchenübliche Anzahlung von 50% des Kaufpreises.
§ 4 SCHRIFTLICHE BESTELLUNG
Bestellungen, die nicht bei uns persönlich aufgegeben und unterschrieben werden, können nur in schriftlicher Form unter Zugrundelegen vorhandener Maße berücksichtigt werden. Aufträge können nur bearbeitet werden, wenn die Anzahlung in Höhe von mindestens 50% durch eine entsprechende Überweisung geleistet wurde.
§ 5 AUFTRAGSANNAHME AUF BASIS VON VORHANDENEN MASSE
Verzichtet der Auftraggeber bei der Auftragsvergabe auf erneutes Maßnehmen, kann keine Passformgarantie gewährt werden. Dies gilt auch für schriftliche Bestellungen. Wichtig ist, dass beim Kunden seit der letzten Messung keine Gewichts- und/oder Wuchsveränderungen vorliegen und er bei der Auftragsvergabe Form und Zweck des Kleidungsstückes angibt und eventuell veränderte Modewünsche abspricht.
§ 6 AUFTRAGSÄNDERUNG NACH AUFTRAGSERTEILUNG
1. Auftragsänderungswünsche können nicht telefonisch angenommen werden. Diese sind persönlich bei uns oder schriftlich per Post oder E-Mail unter Angabe der entsprechenden Kunden-Maßnummer und dem geplanten Liefertermin an uns durchzugeben.
2. Für nachträgliche Änderungen von Aufträgen berechnen wir pro Auftrag ab € 15,- bis .€ 200 je nach Aufwand.
3. Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden, wenn bereits mit der Fertigung des betreffenden Kleidungsstückes begonnen wurde, bzw. die Auftragsfreigabe für unser Werk erfolgte.
§ 7 ABHOLUNG UND ANPROBE
1. Die Lieferung der Ware erfolgt bei uns im Atelier.
2. Die Frist für die Abholung der Kleidungsstücke beträgt 6 Wochen nach Zugang der Information, dass das Kleidungstück abholbereit ist.
3. Die Anprobe der Kleidungsstücke am Abholtag ist branchenüblich und erforderlich.
4. Bei Größen- und Gewichtsveränderungen zwischen Auftragsannahme und Abholung übernehmen wir keine Passform-Garantie. Eventuell anfallende Änderungskosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§ 8 ZAHLUNG
1. Die Zahlung wird mit dem Abholtermin fällig.
2. Bei Abholung erfolgt die Restzahlung unter Abzug der geleisteten Anzahlung.
3. Bei Teilabholung eines Auftrags wird die geleistete Anzahlung anteilig angerechnet. Die anteilige Restzahlung für die Teilabholung wird fällig.
4. Zahlungen können in bar oder mit der EC-Karte erfolgen.
6. Bei Rückbuchungen durch die Bank des Auftraggebers wird der Vorgang unverzüglich an die Creditreform zur Bearbeitung weitergeleitet. Alle anfallenden Rücklastgebühren, eine Auslagenpauschale in Höhe von € 15,- sowie sämtliche Fremdkosten, z.B. Anwaltskosten und Verzugszinsen (gemäß § 10, 4.) werden dem Auftraggeber berechnet. Die Auslagenpauschale wird nicht geltend gemacht, soweit der Kunde den Nachweis erbringt, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder geringer ist als der Betrag in Höhe von € 15,-.
§ 9 AUFBEWAHRUNG ANBEZAHLTER ODER BEZAHLTER WARE
1. Bei anbezahlter Ware, die nicht abgeholt wird, übergeben wir die Forderung nach der dritten Mahnung an die „Creditreform e.V.“. Sollte die Forderung nach drei Monaten nicht ausgeglichen sein, stellen wir die Kleidungsstücke einem sozialen Zweck zur Verfügung. Ein Anspruch auf Ausgleich entsteht in diesem Falle nicht. Unberührt hiervon bleiben unsere Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
2. Vollständig bezahlte Kleidungsstücke, die zur Abholung oder Korrektur in unserer Filiale vorliegen, senden wir nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen ab dem vereinbarten Abholtermin ohne weitere Ankündigung unfrei zu. Im Falle der Retournierung stellen wir die Kleidungsstücke einem sozialen Zweck zur Verfügung. Ein Anspruch auf Ausgleich besteht in diesem Fall nicht.
§ 10 VERSAND DER WARE
1. In der Bekleidungsbranche ist es üblich, dass maßgeschneiderte Kleidungsstücke zwecks Anprobe am Bestellort abgeholt werden, da Bestellort gleich Erfüllungsort ist.
2. Auf besonderen Wunsch unserer Kunden kann die Zusendung der Kleidungsstücke vereinbart werden, wobei der Bestellort Erfüllungsort bleibt.
3. Die Zusendung erfolgt in der Woche nach dem vereinbarten Liefertermin.
4. Sollten nach Zusendung der bestellten Kleidungsstücke eine oder mehrere Korrekturen notwendig sein, nehmen wir diese nur vor, wenn der Kunde das Teil persönlich am Bestellort vorführt.
5. Alle Zusendungen erfolgen per Nachnahme oder gegen Vorauskasse. Die Versandkosten trägt der Kunde.
Bei nicht angenommener Lieferung durch den Kunden und erneuter Zusendung berechnen wir jede Zusendung gesondert.
§ 11 KORREKTURRECHT
1. Der rechtliche Anspruch auf Nachkorrektur von Kleidungsstücken erlischt 6 Monate nach Auslieferung und/oder wenn die Kleidungsstücke getragen wurden.
2. Es stehen uns rechtlich auch mehrere Korrekturen zu.
3. Auch mehrere Korrekturen mindern nicht den Wert der Ware, Minderungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Fahrtkosten für die Anreise(n) zu Korrekturen.
5. Getragene Kleidungsstücke können von uns nicht korrigiert werden.
6. Lässt der Kunde notwendige Korrekturen nicht von uns durchführen, übernehmen wir für die Qualität der Korrekturen keine Gewähr und kommen nicht für die Kosten der Korrektur auf.
§ 12 ZWISCHENPROBE
Bei ausgefallenen Wuchsabweichungen kann der Auftragnehmer eine oder mehrere Zwischenproben, gegen Kostenberechnung, verlangen.
§ 13 LEISTUNGSSHINDERNISSE
Bei höherer Gewalt (etwa Krieg, Revolution, Unwetter oder politischen Umwälzungen) und bei sämtlichen sonstigen Umständen, die unsererseits nicht zu vertreten sind (etwa auch Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder äußere Betriebsstörungen) insbesondere auch bei Störung im betrieblichen Ablauf unserer Vorlieferanten, welche unsererseits nicht erkennbar waren und auch bei Transportschwierigkeiten des Vorlieferanten und bei Problemen in der Verbringung der Ware an uns trotz sorgfältiger Auswahl des Frachtunternehmens, sind wir berechtigt, die Lieferung des Kaufgegenstandes bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder eines hierauf beruhenden Unvermögens hinauszuschieben.
Ist ein Liefertermin datumsmäßig ausdrücklich vereinbart und kann er aus Gründen, die von uns zu vertreten sind, nicht eingehalten werden, so wird von uns eine Nachlieferfrist von 8 Wochen gewährt. Soweit die vorgenannte Nachfrist oder eine andere angemessene vom Käufer gesetzte Nachfrist fruchtlos verstrichen ist, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
§ 14 QUALITÄT
Feine Stoffe, die für die Kleider benutzt werden, können sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegen gleicher Maße, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können daher geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind.
§ 15 BEANSTANDUNGEN
1. Beanstandungen sind spätestens innerhalb 1 Woche nach Empfang der Ware dem Auftragnehmer mitzuteilen. Im Übrigen brauchen keine Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen zu werden.
2. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe oder Passform können nicht beanstandet werden.
§ 16 ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort für alle Leistungen ist unserer Ladengeschäft.
§ 17 GERICHTSSTAND
Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(Stand September 2020)